Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Das Pixel - Design und visuelle Kommunikation (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social‑Media‑Kanälen (z. B. Facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und ‑auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und ‑auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Der Kunde erkennt an, dass diese Nutzungsbedingungen Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen.
3. Konzept- und Ideenschutz
3.1 Bereits durch die Einladung zur Konzepterstellung und deren Annahme entsteht ein „Pitching‑Vertrag“. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Sprachliche und grafische Teile des Konzeptes, soweit sie Werkhöhe erreichen, unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung/Bearbeitung ohne Zustimmung ist unzulässig.
3.4 Darüber hinaus enthält das Konzept werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und daher nicht urheberrechtlich geschützt sind, die jedoch den Charakter der Vermarktungsstrategie prägen. Auch diese dürfen nicht ohne Zustimmung verwertet werden.
3.5–3.8 Weitere Bestimmungen zu Verwendung, Nachweis bereits vorhandener Ideen sowie Entschädigungsregel.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung, Mitwirkungspflichten
4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Angebotsunterlagen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Innerhalb der Vorgaben besteht Gestaltungsfreiheit.
4.2 Leistungen sind vom Kunden binnen drei Werktagen zu prüfen und freizugeben; andernfalls gelten sie als genehmigt.
4.3 Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen/Unterlagen rechtzeitig bereit und informiert über relevante Umstände.
4.4 Rechteklärung für bereitgestellte Unterlagen liegt beim Kunden; er hält die Agentur schad‑ und klaglos.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1–5.4 Die Agentur kann sachkundige Dritte beauftragen; Auswahl mit Sorgfalt. Verpflichtungen über die Vertragslaufzeit hinaus gehen auf den Kunden über.
6. Termine
6.1 Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich verbindlich, unverbindlich. 6.2 Bei höherer Gewalt ruhen die Pflichten. 6.3 Rücktritt erst nach Nachfristsetzung; Schadenersatz bei Verzug nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
Wichtige Gründe für eine sofortige Auflösung sowie entsprechende Rechte des Kunden werden geregelt.
8. Honorar
8.1 Honoraranspruch entsteht je Teilleistung; Vorschüsse möglich. 8.2 Honorare netto zzgl. USt. 8.3 Nicht vereinbarte Leistungen werden gesondert verrechnet; Barauslagen sind zu ersetzen. 8.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich; Regelungen zur Überschreitung. 8.5 Nicht zur Ausführung gebrachte Arbeiten sind zu vergüten; keine Nutzungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Fälligkeit sofort ohne Abzug; Eigentumsvorbehalt bis Bezahlung. 9.2 Verzugszinsen und Kosten. 9.3–9.6 Weitere Rechte der Agentur bei Verzug; Aufrechnungsverbot.
10. Eigentums- und Urheberrecht
Leistungen bleiben Eigentum der Agentur. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung und sind grundsätzlich territorial auf Österreich beschränkt, sofern nicht anders vereinbart.
11. Kennzeichnung
Hinweisrechte der Agentur auf Werbemitteln und Referenzhinweise.
12. Gewährleistung
Fristen und Verfahren der Mängelrüge, Verbesserungsrechte, Verantwortlichkeiten des Kunden sowie Gewährleistungsfristen.
13. Haftung und Produkthaftung
Haftungsbeschränkungen bei leichter Fahrlässigkeit, Ausschluss bestimmter Ansprüche, Verjährungsfristen und Haftungshöchstgrenze.
14. Datenschutz
Einwilligung des Kunden zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten zur Vertragserfüllung und zu eigenen Werbezwecken; Widerrufsmöglichkeit.
15. Anzuwendendes Recht
Österreichisches materielles Recht, Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort: Sitz der Agentur. Gerichtsstand: sachlich zuständiges Gericht am Sitz der Agentur. Gleichbehandlungsklausel für Personenbezeichnungen.